In meiner spezialisierten Fachkanzlei vertrete ich ich die Rechte geschädigter Patienten. Ich bin Fachanwalt für Medizinrecht und vertrete ausschließlich die Patientenseite.Vertrauen Sie auf meine meine langjährigen Erfahrungen mit Arzthaftungsprozessen.
Ein Patient wurde nach einer Prostataoperation am Samstag nach Hause entlassen. Zwar wurde er am Vortag auf die Notwendigkeit der Fortsetzung der Thromboseprophylaxe hingewiesen. Im
Entlassungsbrief stand jedoch davon nichts. Auch wurden ihm keine Spritzen für das Wochenende mitgegeben. Auch in der nächsten Woche suchte er nicht seinen Hausarzt auf. Er erlitt dann eine
Thrombose an deren Folgen er nach drei Monaten starb. Das Landgericht Berlin hatte die Klage der Erben mit der Begründung, der Patient sei selbst schuld gewesen, zunächst abgewiesen.Das Kammergericht
sah dies jedoch anders. Es bewertete die Antithromboseprophylaxe des Krankenhauses als grob fehlerhaft. So etwas dürfe einem Krankenhaus nicht unterlaufen. Es gab der Klage statt und verurteilt zur
Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 15.000 Euro.
Kammergericht: Urteil vom 07.12.2017 - Az.: 20 U 132/16