Rechtsanwalt Dominik Kellner ist Fachanwalt für Medizinrecht in Berlin. Er ist 1972 geboren und studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt und München. Seit dem Jahre 2000 ist als Rechtsanwalt zugelassen. Besondere Fachkompetenz im Medizinrecht erwarb er sich durch die Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs Medizinrecht bei der Deutschen Anwaltakademie im Jahr 2007. Im selben Jahr gründete er die Kanzlei für Patientenrecht in Berlin. Er ist sowohl Mitglied des Arbeitskreises Medizinrecht im Berliner Anwaltsverein als auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein. Durch kontinuierliche Fortbildung und die Teilnahme an Kongressen und Tagungen ist er stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat ihm die Befugnis verliehen den Titel Fachanwalt für Medizinrecht zu führen. Den Titel Fachanwalt für Medizinrecht dürfen nur Rechtsanwälte führen, die über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in dem Rechtsgebiet verfügen. Über die besonderen medizinrechtlichen Kenntnisse hinaus verfügt Rechtsanwalt Kellner über langjährige Erfahrungen mit Arzthaftungsprozessen vor den Gerichten in Berlin und Brandenburg.
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